Renten-Ungleichheit

Frage: Wie werden die Renten von Aussiedlerinnen und Aussiedlern berechnet?
Stimmt es, daß sie nach dem Westrentensystem ihre Rente erhalten?

Bodo Lützenberg
Berlin
16. Dezember 2008

Sehr geehrter Bodo Lützenberg,

Jein. Vereinfacht beschrieben werden die Renten von Aussiedlern und von DDR-Bürgern, gleichermaßen berechnet.

Man nimmt die üblichen Löhne bzw. Gehälter in den Ursprungsländern und natürlich die Arbeitsjahre. Daraus ergibt sich ein erster Rentenanspruch.

In einer zweiten Berechnung werden die bis dato in der BRD-alt üblichen Löhne und Gehälter unterstellt. Daraus ergibt sich ein zweiter Rentenanspruch.

Dann wird dem ersten Anspruch ein Faktor X hinzugefügt, der die Differenz zum zweiten Anspruch weitgehend ausgleichen soll. Daraus ergibt sich dann der real geltende Rentenanspruch in der BRD-neu.

Vom Prinzip her werden die Renten für DDR-Bürgerinnen und Bürger also genauso berechnet, wie die für Spät-Aussiedlerinnen und Aussiedlerinnen, die vorwiegend aus Ländern der damaligen Sowjetunion kommen.

Natürlich steckt der Teufel im Detail und genau das wirkt manchmal teuflisch ungerecht. Da ich aber keine Renten-Expertin bin, empfehle ich Ihnen für weitere Fragen meinen Fraktionskollegen Volker Schneider und sein Team.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
18.Dezember 2008

 

 

18.12.2008
www.petra-pau.de

 

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