Bundestag und Auflösung

Frage: Guten Abend, ich verstehe nicht, wie es möglich ist, dass der Bundestag heute zusammen trifft, obwohl er vom Bundespräsidenten aufgelöst wurde.

Herzliche Grüße und viel Glück bei der Wahl!!! Heike Algner, Mecklenburg-Vorpommern
7. September 2005

Liebe Heike Algner,

der gewählte Bundestag bleibt so lange in „Amt und Würden“, bis der nächste gewählt wurde und sich konstituiert hat. Theoretisch kann es sogar sein, dass der jetzige noch nach der Bundestagswahl zusammentritt, wenn dies dringend erforderlich ist. Das mag zwar komisch klingen, ist aber durchaus logisch. Denn es darf keine Zeit ohne parlamentarische Präsenz geben. Ansonsten würde ja die amtierende Bundesregierung general-bevollmächtigt. Das wiederum wäre nicht im Sinne der repräsentativen Demokratie.

Mit solidarischen Grüßen
und mit Dank für die guten Wünsche

Petra Pau
8. September 2005

 

 

8.9.2005
www.petra-pau.de

 

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