Asylanträge dürfen nicht von Bundeswehr bearbeitet werden

Laut Medienberichten sollen Unteroffiziere der Bundeswehr bei der Bearbeitung von Asylanträgen eingesetzt werden. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE:

Gemäß Grundgesetz darf die Bundeswehr im Verteidigungsfall und in Extremsituationen auch zur Katastrophenabwehr eingesetzt werden.

Eines von beiden - die Verteidigung Deutschlands oder eine besondere Katastrophe - scheint nach Ansicht der Bundesregierung eingetreten zu sein, denn Angehörige der Bundeswehr sollen demnächst offenbar Dokumente von Flüchtlingen überprüfen und Asylsuchende erkennungsdienstlich behandeln.

Eine Überprüfung dieser Ungeheuerlichkeit durch den Bundestag ist derzeit nicht möglich, da CDU/CDU und SPD dessen Arbeit blockieren.
 

Berlin, den 6. Dezember 2013

 

 

6.12.2013
www.petra-pau.de

 

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