Ein so genannter Hauptausschuss wäre ein Manöver wider die Demokratie.
Ich halte ihn zudem für grundgesetzwidrig.
Er ist in keiner Geschäftsordnung vorgesehen. Auch, weil er als
Sonderausschuss das Gros der Abgeordneten ausschließt.
Berlin, den 21. November 2013
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