Untersuchungsausschuss NSU

Statement von Petra Pau auf dem Pressegespräch zum Untersuchungsausschuss NSU

Vorab werde ich Ihnen etwas zu drei Punkten sagen:

1. zum Fahrplan des Untersuchungsausschusses (UA)

Der UA wird nun seine reguläre Arbeit aufnehmen.
Bislang ist folgender Fahrplan verabredet:

Vor Ostern wird es drei Anhörungen geben.
a) Barbara John wird eingeladen, um die Opfer-Perspektive einzubringen.
Ich halte das für sehr wichtig.
b) Es folgt eine Expertenanhörung zum Rechtsextremismus, zur Verbreitung, zur Entwicklung, zu Strukturen.
c) Schließlich werden wieder Experten die Entwicklung der so genannten Sicherheitsarchitektur im Kampf gegen Rechtsextremismus darstellen.
Nennen wir diesen Abschnitt insgesamt mal Grundlagenarbeit.

Parallel dazu werden bereits die ersten Akten zu den Beweisanträgen ausgeliefert. Es ist also umfangreiches Studium angesagt.

Nach Ostern beginnen dann die Zeugenbefragungen und Beweiserhebungen.
Dazu gibt es derzeit noch zwei ungeklärte Fragen:
• Die Reihenfolge – im Gespräch sind zwei Varianten:
Variante I: Der UA beginnt zum Komplex „Bosporus“, also unmittelbar mit der Mord-Serie.
Variante II: Wir arbeiten uns chronologisch vor, beginnen also mit den 1990er Jahren und kommen dann zum „Bosporus“.
• Ebenfalls noch offen ist, ob der UA einen oder mehrere Ermittlungsbeauftragte bestellt.
DIE LINKE befürwortet das.

2. zur Verbunddatei rechtsextreme Gewalttäter

Morgen wird im Plenum des Bundestages in erster Lesung ein Gesetz beraten. Innenminister Friedrich hatte es angekündigt, nachdem die NSU-Mordserie bekannt geworden war.

Es trägt den hochtrabenden Titel:
„Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus“
Die Überschrift ist grob anmaßend. Denn es geht lediglich um die so genannte Verbunddatei für rechtsextreme Gewalttäter.

Als Vorbild gilt die „Antiterror-Datei“. Die sei erfolgreich, heißt es in der Begründung. Was zu beweisen wäre. Bislang wird das nur behauptet.

Die Datei soll beim BKA angesiedelt werden. Verbunden werden sollen die Ämter für Verfassungsschutz und der Kriminalämter, jeweils im Bund und in den Ländern, sowie der MAD. Der BND nicht.

Der Innenausschuss hat heute eine Anhörung dazu beschlossen.
Vorher werde ich es nicht abschließend bewerten.

Aber so, wie es gegenwärtig ist, spricht sich DIE LINKE dagegen aus.
Erstens wird betont, das sei eine Täter-Datei, keine Gesinnungs-Datei.
Es gibt aber Schlupflöcher, um auch Gesinnungen erfassen zu können.
Zweitens wird durch Sonderregelungen bei der Erfassung rechtsextremer Gewalttäter die unsägliche V-Leute-Praxis bekräftig. Das lehnt DIE LINKE ab.
Drittens wird lapidar mitgeteilt, dass Grundrechte eingeschränkt werden (Post-Geheimnis / Unverletzlichkeit der Wohnung) – ohne weitere Begründung.

Ich belasse es jetzt bei dieser verkürzten Vorab-Kritik. Zwei Anmerkungen zu dieser Wunder-Datei will ich aber doch noch machen.
• Sie soll, so heißt es im Text, die „bewährte Zusammenarbeit“ zwischen den Ämtern „sinnvoll ergänzen“. Von „bewährter Zusammenarbeit“ kann ich im Zusammenhang mit der NSU-Mord-Serie nichts erkennen.
• Die modernste Datei nützt nichts, wenn rechtsextreme Gewalt nicht als rechtsextrem erkannt und benannt wird. Ich verweise auf die Todes-Liste seit 1990. Die Bundesregierung erkennt weiterhin rund 100 Morde nicht an.

3. zum Bundesinnenministerium

Nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie hatte Bundesinnenminister Friedrich drei Sofortmaßnahmen angekündigt
a) eine Sonderkommission;
b) ein Zentrum gegen Rechtsextremismus;
c) besagte Verbund-Datei.

Bei besagter Sonderkommission ist bis heute nicht klar, was sie soll und darf.
Auch deshalb ist es gut, dass der UA seine Rechte nicht beschnitten hat.

Ein Bund-Länder-Zentrum gegen Rechtsextremismus gab es, Kürzel IGR. Es sollte Rechtsterrorismus ermitteln. 2007 wurde die IGR aufgelöst.

Bis 2010 gab es im Bundeskriminalamt auch eine Sonder-Datei über rechtsextreme Kameradschaften. Dann wurde sie gelöscht.

Kurzum:
Alles, was Bundesinnenminister Friedrich nun vor hat, sind alte Hüte, die entweder versagt haben oder entsorgt wurden. Außer Aktionismus nichts Neues.

Abschließend:
Wir haben das Bundesinnenministerium dennoch gefragt, welche Erkenntnisse die IGR, also der „Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer / -terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte“ vorlagen. Was also wussten die Kriminal- und VS-Ämter?

Die Antwort aus dem Bundesinnenministerium liegt vor. Sie besagt:
• Aus Geheimhaltungsgründen könne nicht öffentlich geantwortet werden.
• Einige Antworten könne man im Geheimraum lesen.
• Andere sind so geheim, dass sie nicht mal „Verschriftlicht“ werden dürfen.
Sarkastisch kommentiert: Nichts gewusst, aber auch das Nichts ist geheim.

Oder freundlicher gesagt: Der Aufklärungsdrang von Bundesinnenminister Friedrich (CSU) ist noch etwas steigerungsfähig.
 

Berlin, den 29. Februar 2012

 

 

29.2.2012
www.petra-pau.de

 

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