Das Verbotshindernis im 2003 gescheiterten Verfahren waren die V-Leute des Verfassungsschutzes und der Polizei innerhalb der NPD.
Seitdem ist klar, was zu tun ist, um ein erneutes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Erfolg zu führen: V-Leute abschalten.
Zumal V-Leute ihrem Wesen nach staatliche gekaufte Agenten und staatlich bezahlte Provokateure sind, also nicht Lösung, sondern selbst ein Problem.
So lange sich CDU und CSU weigern, das Verbotshindernis zu beseitigen, so lange garantieren sie der verfassungsfeindlichen NPD das Parteien-Privileg.
Berlin, den 27. April 2011
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