Das Vorhaben, angeregt durch die Werthebach-Kommission und befürwortet durch Bundesinnenminister de Maizière, ist abenteuerlich und höchst wahrscheinlich verfassungswidrig.
Die Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt zu einer Bundessuperbehörde würde wesentliche Vorgaben des Grundgesetzes unterlaufen.
Im Minimum werden Zuständigkeiten der Bundesländer ignoriert, im Maximum wird zusammengeführt, was nicht zusammen gehört.
Berlin, den 14. Januar 2011
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