Die prophylaktische Speicherung aller Telekommunikationsdaten ist grundgesetzwidrig. Sie schafft nicht Sicherheit, sie gefährdet die Demokratie.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die schon einmal praktizierte Vorratsspeicherung für Null und nichtig erklärt.
Wer sie dennoch fordert, wie die Union, ist ein Wiederholungstäter.
DIE LINKE bleibt dabei: Jeder gut motivierte Polizist ist für die öffentliche Sicherheit wertvoller, als jedes schlecht verfasste Unions-Gesetz.
Berlin, den 24. November 2010
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