Erneut hat das Bundesverfassungsgericht ein so genanntes Sicherheitsgesetz gestoppt. Das ist ein Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Demokratie.
Vorratsspeicherung besagt: Alle Bürgerinnen und Bürger werden vom Staat pauschal unter Generalverdacht gestellt. Das widerspricht den Grundprinzipien eines Rechtsstaates.
Was bei Telekommunikation rechtswidrig ist, kann bei anderen Datenbergen nicht richtig sein. Über 'Elena' z.B. werden politische und Sozialdaten von allen gehortet.
Mehr als 35 000 Bürgerinnen und Bürger hatten sich in einer Sammelklage angeschlossen - für Freiheit und Bürgerrechte. Das war ein Signal.
Erstmals haben auch drei Vizepräsidenten des Bundestages gegen ein Gesetz des Bundestages geklagt. Das war ein Novum.
Berlin, den 2. März 2010
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