Im Grundgesetz gibt es klare Regeln. Demnach darf die Bundeswehr im
Inneren bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe
leisten. Ansonsten gilt das Trennungsgebot. Es ist historisch und
sachlich geboten.
Die Forderung, dieses Trennungsgebot aufzuheben, wird nicht richtiger
dadurch, dass sie wahlweise von den Ministern Schäuble oder Jung
wiederholt wird. Dass der Verteidigungsminister nun das Geiseldrama der
Besatzung der Hansa Stavanger nutzt, um einen neuerlichen Vorstoß zu
wagen, ist besonders perfide. Das Schicksal der Seeleute eignet sich
wahrlich nicht zum Spielball innenpolitischer Zündeleien im Wahlkampf
des Ministers.
Berlin, den 9. August 2009
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