Kostenfrage ist zweitrangig, Vorratsspeicherung muss weg

Laut Verwaltungsgericht Berlin darf der Staat die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung nicht den Telekommunikationsunternehmen aufbürden. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:

Das Urteil kann ein weiteres Argument gegen die Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten sein. Es ist aber zweitrangig.

Des Pudels Kern bleibt: Alle Bürgerinnen und Bürger, die telefonieren, e-mails oder SMS verschicken oder Webseiten aufrufen, werden überwacht.

Und dieselben Bürgerinnen und Bürger müssen - so oder so - ihre eigene Überwachung letztlich selbst bezahlen, entweder durch höhere Gebühren oder mit ihren Steuern.

Es geht daher nicht darum, die Kostenfrage zu regeln. Vielmehr muss die Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsdaten beendet werden.
 

Berlin, den 25. September 2008

 

 

25.9.2008
www.petra-pau.de

 

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