Auch der Freistaat ist nicht frei vom Grundgesetz

Bayern will seinem Verfassungsschutz im Alleingang heimliche Online-Durchsuchungen von Computern ermöglichen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Auch der Freistaat Bayern ist nicht frei von den Geboten des Grundgesetzes.

Heimliches Online-Ausspähen von Computern greift tief in verbriefte Grundrechte ein. Gerade deshalb ist das ja auch ein laufender Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
 

Berlin, den 19. Januar 2008

 

 

19.1.2008
www.petra-pau.de

 

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