An Artikel I Grundgesetz führt kein Weg vorbei: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das wurde Rot-Grün vom Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben. Das wird Bundesinnenminister Schäuble nicht anders gehen.
Mit Hilfe des Luftsicherheitsgesetzes sollten von Terroristen entführte Flugzeuge abgeschossen werden können, samt der gekidnappten Passagiere. Das war eine Lizenz zum Töten und folglich verfassungswidrig, weil das Leben gefährdeter Menschen de facto gegen das Leben entführter Menschen verrechnet werden sollte.
An diesem Widerspruch ändert sich auch nichts, wenn Artikel 87 a Grundgesetz um einen Quasi-Verteidigungsfall ergänzt werden sollte, was aktuell von den Unions-Parteien debattiert wird.
Die Würde jedes Menschen bleibt auch dann unantastbar und darf nicht von Staats wegen zur Disposition gestellt werden.
Berlin, den 4. Januar 2007
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