Schäuble verharmlost, wenn er behauptet, dass sei formal dasselbe, wie eine Hausdurchsuchung. Wer über das Internet in private Computer einbricht, durchwühlt klammheimlich die Privat- und Intim-Sphäre der Ausgespähten.
Das widerspricht dem Grundgesetz und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wer wiederum das Recht auf informationelle Selbstbestimmung angreift, attackiert Grundlagen der Demokratie. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungs-Urteil klar gestellt.
Berlin, den 23. Dezember 2006
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