Ich begrüße das Urteil, denn die heimliche Online-Durchsuchung von Home-Computern (Computer-Screening) greift tiefer in die Privat-Sphäre ein, als eine genehmigte Hausdurchsuchung.
Durch Online-Untersuchungen wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hinterrücks und klammheimlich gebrochen.
Bei Online-Untersuchungen hackt sich die Ermittlungsbehörde in den Computer der betroffenen Person ein und kann so prüfen, welche Texte, Bilder, e-mails usw. auf ihm gespeichert sind. Das geschieht mittels Trojanern oder unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in installierten Programmen.
Berlin, den 11. Dezember 2006
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