Es ist nicht der erste Versuch der Union, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Bundeswehr auszuhebeln. Es wird auch nicht der letzte Versuch sein. Es ist dennoch falsch: historisch, politisch, sachlich.
Das Grundgesetz benennt schon jetzt - eng umrissene - Ausnahmen, bei denen die Bundeswehr im Innern zum Einsatz kommen kann.
Damit ist es aber auch genug. Wer weitere Befugnisse durchsetzen will, muss sich fragen lassen, was er wirklich im Schilde führe.
Berlin, den 12. Oktober 2006
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