Das Streikrecht ist ein Grundrecht

Die Unionsparteien wollen das Arbeitsrecht weiter aufweichen. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Nach aktuellen Meldungen planen die Unions-Parteien eine weitere Lockerung des Kündigungsschutzes, eine Einschränkung des Streikrechtes und Verschärfungen für Hartz-IV-Betroffene.

Schon allein aus sozialpolitischer Sicht wären diese Vorhaben abzulehnen. Aber es geht um mehr. Das Streikrecht zum Beispiel ist ein Grundrecht und leitet sich aus Artikel 9 Grundgesetz ab.

Und es ist ein ohnehin bereits eingeschränktes Grundrecht. Denn es lässt in der Bundesrepublik Deutschland keine politischen Streiks zu.

Die SPD wäre daher gut beraten, wenn sie die unsozialen und gegen verbriefte Bürgerrechte gerichteten Ansinnen ihres Koalitionspartners umgehend zurückweist.
 

Berlin, den 31. Juli 2006

 

 

31.7.2006
www.petra-pau.de

 

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