Das Folterverbot gilt absolut und nicht nach Fromm und Nutzen.
Auch der Kampf gegen den Terrorismus darf nicht dazu führen, dass verbriefte Bürger- und Menschenrechte nach Gut dünken Preis gegeben werden.
Auffallend oft stellen gerade jene die Verfassung in Frage, die von Amtswegen die Verfassung schützen sollen: erst Bundesinnenminister Schäuble, nun Verfassungsschutzchef Fromm. Das ist mehr als bedenklich.
Berlin, den 2. Juli 2006
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