Noch im Dezember 2005 hatte Verteidigungsminister Jung Innenminister Schäuble widersprochen, der seit langem die Bundeswehr im Innern einsetzen will. Nun schwenkt Jung auf Schäuble-Kurs.
Was ist in den vier Monaten von Dezember 2005 bis April 2006 geschehen? Nichts, jedenfalls nichts, was eine Grundgesetz-Änderung rechtfertigt.
Das Grundgesetz trennt Polizei und Bundeswehr aus historischen, politischen und sachlichen Gründen. Und es ermöglicht den Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei besonderen Katastrophen. So muss es bleiben.
Verteidigungsminister Jung flunkert, wenn er nunmehr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Auftrag zur Änderung des Grundgesetzes umdeutet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das so genannte Luftsicherheitsgesetz kassiert und für verfassungswidrig erklärt. Das war gut so. Das Bundesverfassungsgericht hat aber nicht gesagt: Deshalb müsst ihr das Grundgesetz ändern! Das ist ein Jungtim.
Berlin, den 28. April 2006
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