Vorgeblich geht es darum, Zwangsehen, Scheinehen, Menschenhandel und Zwangs-Prostitution zu erschweren. Alle diese Tatbestände sind nach deutschem Recht strafbewährt und das muss auch so sein.
Eine erneute Verschärfung des Zuwanderungsrechtes indes würde nur weiteres Sonderrecht schaffen, auf Verdacht und Vorrat. Das ist wider das Grundgesetz.
So soll u. a. eine höhere Altersgrenze beim Familiennachzug eingeführt werden, 21 Jahre anstatt bislang 18 Jahre. Außerdem sollen digitale Fotos aller Ausländer in einem Zentralregister gespeichert werden. Das Innenministerium spricht von 30 Millionen Fotos. Das wäre ein weiterer Schritt zum Daten-Nutz-Staat.
Berlin, den 8. Januar 2006
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