Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum großen Lauschangriff die gängige Überwachungspraxis gerügt und ihr enge
Grenzen gesetzt.
Damit war auch klar, dass die Ermächtigung des Zollkriminalamtes zur
präventiven Überwachung von Post- und Telekommunikationsgeheimnissen verfassungswidrig ist.
Die Bundesregierung und der Bundestag hatten bis zum 31. 12. 2005 Zeit, das kritisierte Gesetz zu ändern. Sie taten das Gegenteil, sie schrieben es fort.
Der staatliche Feldzug gegen verbriefte Grund- und Bürgerrechte hält an.
Berlin, den 21. Dezember 2005
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