Dieses Urteil ist nicht nur misslich, wie die Richter einräumen. Es ist fatal und wird von Rechtextremisten als Ermutigung aufgegriffen werden.
Das Gericht argumentiert: Die Parole sei kein Original, sondern ein Fantasie-Produkt. Es klinge nur nationalsozialistisch und sei deshalb nicht strafbar.
Das mag juristisch - vielleicht - stimmen. Aber die Absicht ist offenkundig. Es geht mit der Parole Ruhm und Ehre der Waffen-SS um eine Verherrlichung des NS-Regimes im allgemeinen, der Waffen-SS im besonderen und für historisch Nichtkundige sogar um eine Glorifizierung der SS.
Wer das für Rechtens hält, urteilt - vorsichtig formuliert - grob fahrlässig.
Berlin, den 28. Juli 2005
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