Mindestlöhne: Anerkannte Standards anlegen

Aktuell werden drei Bedenken gehandelt:
• Mindestlöhne könnten zu hoch ausfallen,
• Mindestlöhne würden das Lohngefüge verzerren,
• und Mindestlöhne wären ein Eingriff in die Tarifautonomie.

Dazu sage ich zwei Mal Nein und einmal Ja-Aber.

• Nein, weil Mindestlöhne nicht irgendwie ausfallen dürfen, sondern an rechtlich bereits anerkannte Sozialstandards anzupassen sind. Demzufolge müssten monatliche Mindestlöhne für Ganztags-Arbeit bei ca. 1.400 Euro brutto liegen.

• Nein, weil Mindestlöhne das Lohngefüge nicht verzerren, sondern reale Verzerrungen auflösen und weitere verhindern sollen. Von Arbeit muss man leben können, das kann man von Stundenlöhnen zwischen 3 und 5 Euro nicht.

• Ja-Aber, weil gesetzliche Mindestlöhne in die Tarifautonomie eingreifen würden, aber nicht mehr, als es bei der gesetzlichen Arbeitszeit längst Usus ist.

Gewinnen könnten letztlich beide Seiten: die Unternehmer mehr Wettbewerbssicherheit und die Arbeitnehmer soziale Sicherheit.
 

Berlin, den 11. April 2005

 

 

11.4.2005
www.petra-pau.de

 

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