Die Differenz ist durch nichts gerechtfertigt. Sie entspringt einer willkürlichen politischen Entscheidung.
Ebenso falsch ist das Argument von Kurt Biedenkopf, die Differenz sei eine behutsame Annäherung an die Unterschiede der realen Kaufkraft.
Es geht nicht um die reale Kaufkraft, sondern um die realen Lebenshaltungskosten der ALG II-Empfänger. Die aber sind in den neuen Bundesländern nicht geringer als in den alten.
Die Forderung bleibt daher berechtigt: Das ALG II ist einheitlich - Ost wie West - auf mindestens 400 € anzuheben.
Berlin, den 11. Januar 2005
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