Das Konzept sicherer Drittstaaten und Herkunftsstaaten ist schon im
bundesdeutschen Recht ein Asylverweigerungsrecht und hat das
individuelle Grundrecht auf Asyl ad absurdum geführt. Dies gilt jetzt
europaweit. Damit hat sich die rot-grüne Bundesregierung als Vorreiterin
zur Schleifung individueller Rechte von Flüchtlingen endgültig
durchgesetzt.
Die an die erweiterte EU angrenzenden osteuropäischen Staaten werden
jetzt alles tun, um als sichere Drittstaaten Anerkennung zu finden, ohne
dass Flüchtlinge tatsächlich effektiven Schutz dort finden.
Völkerrechtswidrige Kettenabschiebungen bis zurück ins Verfolgerland
sind durch diese Drittstaatsregelung faktisch möglich. Die Festung
Europa weitet sich aus.
Wir fordern jetzt von der Bundesregierung, dass sie zumindest die
EU-Richtlinie zum Schutz nichtstaatlich Verfolgter unmittelbar und
unabhängig von der Zuwanderungsgesetzgebung in bundesdeutsches Recht
umsetzt und zwar auf höchstmöglichem menschenrechtlichem Standard.
Berlin, den 30. April 2004
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