Wer sich bildet wird bestraft! Das ist die immanente Botschaft der Ministerin.
Daran ändert auch nichts, wenn Ulla Schmidt klarstellt, dass Schul- und Ausbildungszeiten nicht bei der Rentenhöhe, sondern lediglich bei der Anspruchsfrist abgebucht würden.
Nicht minder erhellend ist der Beisatz: Acht Jahre Schulzeit würden wie bisher beim Rentenantrittsalter angerechnet. Bedeutet das: Acht-Klässler als normative Antwort der SPD auf die viel beschworene Wissensgesellschaft?
Berlin, den 22. Oktober 2003
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