Das Urteil gilt, auch wenn es wenig überzeugt.
Das Gericht meint, es könne bislang keine unmittelbare Einbeziehung der Bundeswehrsoldaten in Kampfhandlungen erkennen. Das mag stimmen. Militärexperten sehen das anders.
Bemerkenswerter ist:
Das Gericht verweist auf eine möglichst ungeschmälerte außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung sowie auf die außen- und sicherheitspolitische Verlässlichkeit Deutschlands.
Das aber bedeutet im Umkehrschluss: Der Bundestag sei potentiell ein außen- sowie sicherheitspolitisches Risiko und würde die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung schmälern.
Dieser Begründungsteil bereitet mir Kopf- und Bauchschmerzen.
Berlin, den 25. März 2003
|