Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält ein ausdrückliches Friedensgebot. Dabei muss es aus historischer, aktueller und künftiger Verantwortung bleiben.
Die CDU will hingegen einen Vorratsbeschluss, um Nato-Feuerwehr-Einsätze mit deutscher Beteiligung nicht zu behindern. Das zielt auf einen entmündigten Bundestag und eine Republik unter NATO-Kuratel.
Die Forderung entspringt obendrein einer Militär-Doktrin, die Präventivkriege vorsieht. Auch das ist grundgesetz- und völkerrechts-widrig.
Die CDU entwickelt sich rasant zu einem Fall für das Verfassungsgericht.
Berlin, den 25. Februar 2003
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