Das Verfahren ist verfahren. Mit dieser Kurzform habe ich schon vor Monaten vor einem Scheitern gewarnt.
Sollte die NPD nicht verboten werden, so käme dies einer Aufwertung der rechtsextremistischen NPD gleich.
Dies wäre aber nicht dem Bundesverfassungsgericht anzukreiden.
Die Verantwortung läge bei Bundesinnenminister Schily und den Becksteins in den Ländern.
Ihre V-Mann-Praxis hat das Verbotsverfahren gefährdet.
Das selbe trifft auf die Art und Weise zu, wie das Verfahren angestrebt
und zugleich der Bundestag kalt gestellt wurde.
Berlin, den 17. Februar 2003
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