Herr Wiefelspütz irrt. Ob absichtsvoll, wird sich zeigen.
Nach einschlägigen Rechtsauffassungen besteht selbst dann kein automatisches Überflugsrecht für die USA oder andere Nato-Verbände, wenn es ein UN-Mandat gäbe.
Welche Verträge und Vereinbarungen auch immer herangezogen werden -
die UN-Charta, der Nato-Vertrag, das Nato-Truppen-Statut oder der 2+4-Vertrag ? sie alle decken die von Wüpfelspütz & Co. verbreitete Auffassung nicht.
Ganz zu schweigen vom Grundgesetz. Es enthält eine bindende Friedenspflicht und schließt daher auch indirekte Beteiligungen an Angriffs-Kriegen aus.
Fazit:
Deutschland besitzt als souveräner Staat die uneingeschränkte Gebiets- und Lufthoheit. Wenn die USA im Falle eines Krieges gegen den Irak deutsche Gebiets- und Lufthoheitsrechte in Anspruch nimmt, dann nur mit offizieller Billigung oder stillschweigender Duldung der Bundesregierung.
Das aber wäre ein politischer Akt, den Rot-Grün zu verantworten hätte:
Wider alles Recht, wider alle Vernunft.
Berlin, den 10. Dezember 2002
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