Dein Rousseau, mein Rousseau oder aller Recht und Freiheit

„UNGLEICH UND DENNOCH GLEICH: Der Gleichstellungsauftrag der Brandenburger Landesverfassung“
Kolloquium der Landtagsfraktion DIE LINKE zum 15. Jahrestag der Brandenburger Verfassung
Beitrag von Petra Pau
Potsdam, 24. September 2007

1. 

Vorab möchte ich daran erinnern, dass sich die Berliner PDS vor 15 Jahren sehr wohl für die künftige Landesverfassung in Brandenburg interessiert hatte. Ich war damals PDS-Landesvorsitzende in Berlin und außerdem stand eine mögliche Fusion von Berlin und Bandenburg auf der Tagesordnung. Als ich die Einladung zur heutigen Tagung bekam, da dachte ich allerdings auch: Oh je, so lange ist das schon her.
 
Ein zweiter Gedanke vorweg: Ich bin mir nicht mehr so sicher, ob unser PDS-Nein zur Länderfusion 1996 wirklich der Weisheit letzter Schluss war. Damals hatten wir dafür gute Gründe. Wir fassten sie auf einem gemeinsamen Parteitag in die schlichten Worte: „Nein, Nein und nochmals Nein!“ Und wir fanden damit bei der Bevölkerung auch eine Mehrheit, zumindest in den Ostbezirken Berlins und in Brandenburg.
 
Heute sage ich es milder: Die Fusions-Befürworter hatte offenbar keine besseren Argumente als wir, dafür aber wahnwitzige Propagandisten. So wollte der Berliner CDU-Fraktionschef Landowsky nach der Fusion (Zitat) „die sozialistischen Wärmestuben“ in Brandenburg ausmisten. Trotzdem: Zuweilen denke ich doch darüber nach, ob die gemeinsamen Chancen damals nicht doch größer waren, zumindest größer, als sie es heute sind.

2. 

Nun zum Thema von heute: Grundrechte und Gleichstellung als Auftrag. Eigentlich, so könnte man naiv meinen, ist mit Artikel 1 und mit Artikel 3 Grundgesetz fast alles gesagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und „niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, (...) seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner Anschauung“, auch nicht wegen seiner Behinderung, benachteiligt werden.
 
Mit dem Grundgesetz wurden diese Menschenrechte zu unveräußerlichen Prämisse erhoben. Aber die Juristerei ist offenbar komplizierter und das wahre Leben ist ohnehin widersprüchlicher. Deshalb werden ja Begleitgesetze verabschiedet, Leitplanken, zum Beispiel das Anti-Diskriminierungsgesetz. SPD und Grüne hatten in ihrer Bundesamtszeit ein relativ passables vorgelegt. Aber die Union lief dagegen Sturm.
 
Das Gesetz sei für die Wirtschaft eine Überlast und es gehe weit über EU-Forderungen hinaus. Das war aufschlussreich: Überall will die CDU Weltspitze sein, nur wenn es gegen Diskriminierung geht, mahnt sie EU-Mittelmaß an. Noch ein Unterschied: DIE LINKE hat sich in der gesamten Anti-Diskriminierungs-Debatte an Menschenrechten orientiert, die Union an Kapital-Interessen. Das wollte ich noch mal festhalten.

3. 

Nach mir wird es Rede-Beiträge über die typischen Gleichstellungs-Lücken geben: für Frauen, für Menschen mit Behinderungen, für Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Bundesländern, für Kinder bundesweit. Sie werden illustrieren, dass es zwischen Verfassungs-Anspruch und Verfassungs-Wirklichkeit eine zunehmende Kluft gibt. Das ist schlimm für die Betroffenen und das sagt viel über die Gesellschaft.
 
Aber weil die dafür viel Kompetenteren nach mir reden, erlaube ich mir einen kleinen Ausflug über das vorgeschriebene Programm hinaus. Sie wissen vielleicht, dass es einen Dissens in der neuen Linkspartei gibt. Es geht um das Verhältnis von sozialen Rechten einerseits und Bürger- sowie individuellen Freiheitsrechten andererseits. Der Konflikt ist in den programmatischen Eckpunkten der Partei DIE LINKE dokumentiert.
 
Meine Lehre aus der DDR ist: Man darf sie weder hierarchisieren, noch gegeneinander aufrechnen. Sie sind zwei Seiten derselben Medaille. Ich weiß, ich rede über Utopia. Aber deswegen fühle ich mich ja auch als Linke. Mein Einfachsatz lautet: Wo soziale, Bürger- und Freiheits-Rechte gleichermaßen gelten, und zwar für alle, da ist Demokratischer Sozialismus. Und da will ich hin. Das ist mein politisches Ziel.

4. 

Ein Lieblings-Zitat von Oskar Lafontaine hängt im Fraktionssaal der LINKEN im Bundestag. Es ist von Jean Jacques Rousseau: „Zwischen dem Schwachen und dem Starken ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Gesetz, das befreit.“ Es ist ein Plädoyer für ein Recht, dass die Schwachen gegen ein freies Spiel der Kräfte schützt. Wenn wir aktuell einen gesetzlichen Mindestlohn fordern, dann genau in diesem Sinne.
 
Rousseaus plädierte für einen sozial gerechten Staat. Aber es ist kein Plädoyer für einen Staat, der Bürgerinnen und Bürger individuelle Freiheitsrechte nimmt. Von demselben Rousseau stammt der Satz: „Auf seine Freiheit verzichten heißt auf seine Würde als Mensch, auf die Menschenrechte, ja sogar auf seine Pflichten verzichten.“ Freiheit gehört demnach unverzichtbar zur Menschenwürde. Sie sei unantastbar.
 
Es bringt also wenig, wenn jeder seinen Rousseau zitiert. Ich halte es lieber weiterhin mit der Feststellung in den programmatischen Eckpunkten der neuen Linkspartei: „Gleichheit ohne individuelle Freiheit endet in Entmündigung und Fremdbestimmung. Freiheit ohne Gleichheit ist nur die Freiheit für die Reichen.“ Freiheit und Gerechtigkeit bedingen sich also. Sie müssen daher ein Markenzeichen sozialistischer Politik sein.

5. 

Trotzdem, wir wissen es, gibt es genau in dieser Gleichstellungsfrage einen Dissens zwischen der ehemaligen PDS und der ehemaligen WASG. Grob gesehen erleben wir sogar eine Humoreske der deutschen Einheit. Ausgerechnet Ossis müssen Wessis die Bedeutung von Bürger- und individuellen Freiheitsrechten erklären. Und da Wessis sich zuweilen klüger dünken, haben wir Ossis einen harten Brocken vor uns.
 
Ein Problem ist, dass soziale Diskriminierungen sichtbarer scheinen. Ein in Afghanistan zerfetztes Soldatenbein-Ost ist noch immer weniger wert ist, als ein zerschossenes Soldatenbein-West. Und wer heute als 17-Jähriger in Frankfurt/Oder eine Arbeitsstelle ergattert, wird noch in 50 Jahren seinem Rentenbescheid entnehmen können, was er damals war: ein Ossi. Er bekommt weniger als sein Kollege aus Frankfurt a. Main.
 
Aber es gibt auch bürgerrechtliche Diskriminierungen. Denken wir nur an das geltende Wahlrecht. Es orientiert sich primär am urdeutschen Staatsbürgerschaftsrecht. Das wiederum basiert noch immer weitgehend auf dem Abstammungs- und Blutsrecht. Durch die Demokratie-Brille gesehen haben wir so Bürgerinnen und Bürger erster und zweiter Klasse. Das ist bürgerrechtliche Diskriminierung und das im 21. Jahrhundert.

6. 

Die Philosophie des Grundgesetzes geht von der Würde des Menschen aus, der als Bürgerin oder Bürger zugleich als Souverän gilt. Erst dann kommt der Staat, der als sozialer und als Rechts-Staat definiert wurde. Er ist nachgeordnet. Deshalb schreibt das Grundgesetz den Souveränen ausdrücklich Schutz- und Trutzrechte zu, gerade gegenüber dem Staat: das Postgeheimnis, die Meinungsfreiheit, das Versammlungsrecht, usw.
 
In den ersten 19 Artikeln beschreibt das Grundgesetz, was den Bürgerinnen und Bürgern als Grundrecht zusteht und was der Staat nicht beinträchtigen darf. Er tut es dennoch und die staatlichen Begehrlichkeiten werden immer maßloser. Ein alltägliches Beispiel zur Illustration: Vor kurzem wurde ein aufwendiges Mautsystem auf Autobahnen installiert. Nicht irgendeines, sondern das von TollCollect.
 
Es sollte Gebühren für Lkw berechnen, mehr nicht. Wenn die Autobahn schon beobachtet wird, dann sollten die erhobenen Daten auch zur Verbrecher-Fahndung dienen. Sagt der linke Jurist. Das Mautsystem muss ausgeweitet werden, weil die Lkw's auf Landstraßen ausweichen. Sagt die linke Kommunalpolitikerin. Das Mautsystem schafft gläserne Bürger. Sagt die linke Bürgerrechtlerin. Und so haben wir den linken Salat.

7. 

Stichwort: „Hartz IV“. Wer betroffen ist, muss 150 bis 180 persönliche Daten über sich und sein Umfeld Preis geben. Ein Grundrecht, nämlich das auf informationelle Selbstbestimmung, wird ausgesetzt. Datenschutz hat ohnehin keine Konjunktur, nicht im allgemeinen Bewusstsein, nicht in der großen Politik. Dabei geht es beim Datenschutz um eine unverzichtbare Säule der Demokratie. Die aber bröckelt gefährlich.
 
Es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es wurde mehrfach bekräftigt - das so genannte Volkszählungsurteil. Im Kern besagt es:
Wer nicht mehr weiß oder nicht mehr wissen kann, wer was über ihn weiß, ist nicht mehr souverän. Wer nicht mehr souverän ist, kann auch kein Souverän sein. Eine Demokratie ohne Souveräne aber, ist undenkbar.
So weit das Urteil aus dem Jahre 1983. Es war ein kluges Urteil.
 
Derzeit wird eine elektronische Gesundheitskarte erprobt. Linke Sozialpolitiker lobpreisen sie. Sie würde für die Menschen und die Medizin vieles vereinfachen und sie sei daher sozial. Linke Bürgerrechtler hingegen warnen vor einem weiteren Dammbruch, hin zum gläsernen Patienten. Auch dieses Beispiel soll zeigen: Die Gleichstellung von sozialen und Freiheitsrechten ist vielfältig und zuweilen widersprüchlich.

8. 

Mit alledem muss sich DIE LINKE auseinandersetzen. Tatsache ist: Immer mehr Menschen werden sozial ihrer Würde beraubt. Aber zugleich wird immer mehr Bürgerinnen und Bürgern die politische Souveränität genommen. Damit wird das Grundgesetz auf den Kopf gestellt. Beides ist Diskriminierung, legitimiert und forciert von Staats wegen. Und auf diese Doppelangriffe muss DIE LINKE linke Antworten finden.
 
Nun habe ich eine Replik über den Datenschutz eingeschmuggelt, mit Absicht. Oskar Lafontaine will einen Sozialstaat, der den Schwachen ihre Würde lässt, in dem er die Starken bindet. Das will ich auch. Ich will aber zugleich einen Rechtsstaat, der die vermeintlich Schwachen souverän sein lässt. Beides gehört zusammen: Würde und Souveränität, Soziales und Freiheit. Ohne diesen Zweiklang wird Demokratie zur Worthülse.
 
Das ist meine Lehre aus dem real-existierenden Sozialismus und aus dem real-existierenden Kapitalismus. Ich gehöre ja zu den Privilegierten, die beide Systeme erlebt haben. Das schult. Linken, die der DDR nachweinen, sage ich gelegentlich: Seid froh, ihr habt sie erleben dürfen. Linken, die das Gegenteil meinen, empfehle ich: Seid froh, ihr könnt endlich Besseres schaffen. Für beide ist das Glas halb voll, sie können es füllen oder leeren.

9. 

Aber zurück zum Konflikt. Der Streit, ob soziale Rechte wichtiger sind als Bürger- und individuelle Freiheitsrechte, der tobt sich derzeit in der Linkspartei noch in einer weiteren Frage aus. Beispiel: Grundsicherung. Die Alternative heißt bedarfsabhängige oder bedingungslose Grundsicherung. Die gesellschaftliche Debatte darüber hat längst die Politikseiten der Medien überschritten. Sie wird grundsätzlich verhandelt.
 
Auch in der Fraktion DIE LINKE bewegt sie die Gemüter der Abgeordneten verschiedener Couleur. Ich bin sozial engagiert, aber keine Sozial-Spezialistin. Ich respektiere daher die Bedenken der Sozial-Politiker, die sich für eine bedarfsorientierte Grundsicherung einsetzen. Als Bürgerrechtlerin sage ich allerdings: Jede Bedarfsorientierung führt dazu, dass dem realen oder vermeintlichen Bedarf nachgeschnüffelt wird.
 
Nachgeschnüffelt heißt immer Überwachung. Soziale Gerechtigkeit wird portioniert und zugleich wird die Souveränität der sozial Portionierten begrenzt. Das ist eine wuchernde Form der Diskriminierung. Sie wird politisch verordnet und die Begleit-Propaganda findet durchaus Zuspruch, in der Mitte der Gesellschaft, wider das Grundgesetz. Kurzum: Die Verfassungsfrage ist konkret, das tag-tägliche Erleben ist es allemal.

10. 

Noch ein Beispiel zum Konflikt: So gibt es in der Linkspartei durchaus die Auffassung: Würde die soziale Frage geklärt, dann wären auch alle Hindernisse für eine gute Integration von Migrantinnen und Migranten beseitigt. Ich halte das für viel zu kurzsichtig. Übrigens: Selten fragt ein Rechtsextremist oder Antisemit danach, wie es seinem potentiellen Opfer sozial geht. Sie missachten einfach die Menschenwürde des anderen.
 
Diese Zentrierung auf eine verengte soziale Frage findet sich leider auch in wohlfeilen Empfehlungen an DIE LINKE. Etwa wenn gefordert wird, DIE LINKE solle sich wieder stärker dem Klassenkampf widmen und nicht länger (Zitat) „mit Staatsknete Multikulti, Gendermainstreaming und die schwule Subkultur“ fördern, „während die Proleten auf Hartz IV gesetzt werden“. Ich bleibe dabei: Wer so etwas empfiehlt ist rechts.
 
Ich schließe mit einer grundsätzlichen Überzeugung. Wer sich links fühlt, weiß, wogegen er ist. Wer aber links etwas bewegen will, muss vermitteln, wofür er ist. Das heißt auch "Gesicht zeigen", wenn es um Bürger- und Freiheitsrechte geht. Sonnabend haben in Berlin über 10.000, vorwiegend junge Leute, für Freiheit statt Überwachung demonstriert. Das war ermutigend. Denn wir brauchen eine neue, agile Bürgerrechtsbewegung.
 

 

 

24.9.2007
www.petra-pau.de

 

Seitenanfang

 

 

Lesbares

 

Startseite