Unglücklicher Wahltermin

Sehr geehrte Frau Pau,
 
der anvisierte Bundestagswahltermin liegt aufgrund seiner Kurzfristigkeit höchst unglücklich. Gibt es gesetzlich die Möglichkeit, ihn um einen Monat hinauszuschieben?
 
Grund: in Süddeutschland enden die Schulferien erst Anfang September. Reisen sind gebucht, Eltern und Schulpersonal sind gebunden, auch Herbsturlauber haben schon gebucht, wodurch auch das Briefwahlaufkommen steigen dürfte. Der Wahlkampf wird im Süden gelähmt; betroffen ist aber bundesweit auch das gesamte Personal des Beherbergungsgewerbes und des öffentlichen Personenfernverkehres, das unter dem Druck von Urlaubssperren und Überstunden steht und sich am Wahlkampf folglich nicht beteiligen kann. Ich selbst bin z. B 22. August bis 7. September außer Landes und kann nicht mehr umdisponieren.

Mit freundlichen Grüßen -
Thomas Michael, Stuttgart
25. Mai 2005

Sehr geehrter Thomas Michael,

das Procedere, dass zur Auflösung des Bundestages und zur Ausschreibung von Neuwahlen führt, ist im Grundgesetz vorgeschrieben. Es wurde durch entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes konkretisiert.

Sollte der Bundestag am 1. Juli aufgelöst werden und sollte Bundespräsident Horst Köhler die Neuwahlen auf den 18. September 2005 legen, dann gibt es gegen das Datum keine rechtliche Handhabe.

Bundestagsabgeordnete haben die Möglichkeit, generell gegen die Auflösung des Bundestages und daraus folgende Neuwahlen zu klagen. Ich glaube aber nicht, dass derartige Klagen von Erfolg gekrönt sein werden.

Ich verstehe ihre Sorgen und Probleme, da der mögliche Wahltermin für viele überraschend kommt und auch persönliche Pläne tangiert. Wobei Sie die Wahl selbst natürlich per Briefwahl mitentscheiden können.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau
26. Mai 2005

 

 

26.5.2005
www.petra-pau.de

 

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