Das wäre ein überfälliger Schritt aus dem Demokratieschatten. Denn in Fragen direkter Demokratie ist Deutschland noch immer ein EU-Entwicklungsland.
Direkte Demokratie hat allerdings zwei Bedingungen:
Erstens: Das Initiativrecht muss bei den Bürgerinnen und Bürgern liegen
und darf nicht von Regierungsgnaden zugeteilt werden.
Zweitens: Die Hürden für einen positiven Ausgang eines Volksentscheides dürfen nicht unüberwindbar hoch sein.
Berlin, den 12. November 2013
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