Friedrich meint dabei eine Ausweitung des Petitionsrechtes und weist zugleich Volksentscheide auf Bundesebene zurück. Das gäbe das
Grundgesetz kaum her, sagte er laut Leipziger Volkszeitung.
Zur Erinnerung: Im Artikel 20 (2) Grundgesetz heißt es: Alle
Staatsgewalt (...) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (...) ausgeübt.
Dass es bisher keine direkte Demokratie auf Bundesebene gibt, liegt
nicht am Grundgesetz, sondern an der politischen Blockade der CDU/CSU.
Der Bundestag könnte mit Zweidrittelmehrheit umgehend plebiszitäre
Rechte - wie im Grundgesetz angelegt - auch auf Bundesebene freischalten.
Das wäre überfällig, denn in Fragen direkter Demokratie ist die
Bundesrepublik Deutschland noch immer ein EU-Entwicklungsland.
Berlin, den 14. Oktober 2011
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