Jede Zentraldatei ist ein potentielles Risiko für den Datenschutz. Das gilt national. Das gilt allemal international, wo sich Datenberge jedweder demokratischen Kontrolle entziehen.
Offenbar handelt es sich um den üblichen Trick der Innenminister. Was ihnen daheim verwehrt wird, versuchen sie über den Umweg EU am Bundestag vorbei durchzusetzen. Gegen diese Praxis spricht allerdings - Gott sei Dank - das jüngste EU-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Berlin, den 11. Juli 2009
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