Absurde Argumentation für Bundeswehr im Inneren

Bundesverteidigungsminister Jung (CDU) fordert klare rechtliche Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:

Im Grundgesetz gibt es klare Regeln. Demnach darf die Bundeswehr im Inneren bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten. Ansonsten gilt das Trennungsgebot. Es ist historisch und sachlich geboten.

Geradezu abenteuerlich wird die Argumentation von Minister Jung, wenn er fordert: Die Bundeswehr müsse im Inneren agieren können, falls die Polizei unzureichend ausgerüstet oder wegen Auslandseinsätzen nicht verfügbar sei.

Die Eile wiederum, mit der das Grundgesetz geändert werden soll, ist verständlich. Die CDU erhofft sich mit der SPD vor der Wahl eine Zweidrittelmehrheit, die sie mit der FDP nach der Wahl kaum bekäme.
 

Berlin, den 6. Juni 2009

 

 

6.6.2009
www.petra-pau.de

 

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