Demnach sollen Daten aus 18 Informationsfeldern bis zu zehn Jahre lang gespeichert und für Fahndungszwecke, für Persönlichkeitsprofile und für die Verbrechensbekämpfung genutzt werden.
Kurzum: Wer künftig fliegt, wird als potentieller Verbrecher behandelt.
Diese Logik verkehrt jedes Rechtsstaatsprinzip ins Gegenteil.
Gleichwohl sei das Vorhaben bereits mit den Innenministern der EU-Staaten abgestimmt, heißt es, also auch mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
Berlin, den 27. November 2008
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