Das rege Interesse der Bürgerinnen und Bürger an direkter Demokratie in den Bundesländern sollte der Bundespolitik zu denken geben.
Direkte Demokratie ist in Artikel 20 (2) Grundgesetz angelegt und müsste durch den Bundestag aktiviert werden. Aber noch immer verweigern die großen Parteien, allen voran die Union, Volksabstimmungen auch auf Bundesebene.
So ist die Bundesrepublik Deutschland bei direkter Demokratie noch immer ein EU-Entwicklungsland.
Berlin, den 25. September 2008
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