Die Erinnerung an die Schöpfung des Grundgesetzes mag gut und richtig sein. Wichtiger wäre es aber, das Grundgesetz auf die Höhe der Zeit zu heben.
Dazu gehört, dass der Datenschutz endlich explizit als Grundrecht ausgewiesen wird und dass Volksabstimmungen auch auf Bundesebene freigegeben werden.
Berlin, den 20. Juli 2008
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