Das ist ein typischer Schäuble: Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen eingeengt, der Bundesinnenminister will sie ausweiten.
Vielmehr sollten beim Datenschutz und im Grundgesetz die Leerstellen geschlossen werden, die „Karlsruhe“ ausgemacht hat.
Kurzum: Besser Lücken schließen statt Löcher reißen!
Berlin, den 2. März 2008
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