Heimliche Online-Durchsuchungen sind ein massiver Einbruch in verbriefte Grundrechte, mit Haus-Durchsuchungen nicht zu vergleichen. Daran würde auch eine Änderung am Artikel 13 Grundgesetz nichts ändern.
Allerdings sind die Schäubles schon weiter, als allgemein wahrgenommen wird. So hat der Bundestag einen Hacker-Paragrafen erlassen. Mit ihm wird verboten, Sicherheitsprogramme für Computer herzustellen, zu verbreiten oder sich solche zu beschaffen.
Die staatlichen Einbrecher stehen vor der Tür und stellen zugleich Schloss und Riegel unter Strafe. Der Bundestag hat dies - gegen die Stimmen der LINKEN - bewilligt. Nun liegt es am Bundesrat, den Unsinn zu stoppen.
Berlin, den 3. Juni 2007
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