Antifaschismus entkriminalisiert

Zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes zu Anti-Nazi-Symbolen erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Der Verkauf und das Tragen von Anti-Nazi-Symbolen, etwa durchgestrichene Hakenkreuze, sind erlaubt. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die zuvor verfügte Kriminalisierung antifaschistischer Aktivitäten revidiert. Das ist gut und wichtig.
 

Berlin, den 15. März 2007

 

 

15.3.2007
www.petra-pau.de

 

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