Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt zu Recht. Aber das eigentliche Problem ist nicht erst die Weitergabe der Telekommunikations-Daten, sondern bereits ihre Erhebung.
Mit der geplanten Datenvorratspeicherung werden der Datenschutz und die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung de facto abgeschafft. Das ist wider das Grundgesetz. Deshalb habe ich mich einer Sammel-Verfassungsbeschwerde angeschlossen, die dagegen vorbereitet wird.
Näheres dazu findet sich auch unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/82322.
Insgesamt nähern wir uns einem Punkt, wo jeglicher Datenschutz irreversible verloren geht. Ohne Datenschutz aber, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 geurteilt, gibt es keine Demokratie. Das ist die Dimension, um die es geht.
Berlin, den 2. Januar 2007
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