Es bleibt offen, ob die Datei mit dem Grundgesetz vereinbar ist

Die Innenminister im Bund und in den Ländern haben sich auf eine gemeinsame „Antiterror-Datei“ für Ermittlungsbehörden und Geheimdienste geeinigt. Dazu erklärt Petra Pau stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:

Das diese lange angekündigte Datei kommen wird, war klar. Offen schien lediglich noch, wie sie ausgestaltet werden soll. Und offen bleibt für mich, ob sie überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ich fürchte: Nein. Allemal, wenn sie sich als Anti-Bürgerrechts-Datei erweisen sollte.

Es wäre auch nicht die erste so genannte Antiterror-Maßnahme, die vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgepfiffen wird.

Genaueres lässt sich sagen, wenn der Gesetzentwurf Schwarz auf Weiß vorliegt. Auf jeden Fall wird es das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten tangieren. Außerdem werden die ohnehin in der Kritik stehenden Geheimdienste aufgewertet.

Die „Antiterror-Datei“ soll zwei geteilt sein. Ein offener Teil soll Auskunft über die Identität gespeicherter Personen geben. Ein verdeckter Teil soll weitergehende Informationen enthalten, einschließlich Religionszugehörigkeit, Reisetätigkeiten und anderes mehr.
 

Berlin, den 4. September 2006

 

 

4.9.2006
www.petra-pau.de

 

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