Transparenz ist ein Gebot der Demokratie. Deshalb war es richtig, alle Mitglieder des Bundestages zu verpflichten, ihre Nebeneinkünfte offen zu legen.
Dagegen klagen einige Abgeordnete. Das ist ihr Recht. Aber das ist kein Grund, die Transparenz-Pflicht deshalb noch länger auszusetzen.
Zumal: Hartz IV-Betroffene werden als Bürger bis auf den letzten Cent entblößt. So wollten es viele Abgeordnete. Aber Hartz IV-Betroffene dürfen nicht wissen, wie viel ihre Abgeordneten nebenbei einstreichen. Das ist absurd.
Berlin, den 28. Juli 2006
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