Karlsruhe setzt Bundeswehreinsatz im Inneren ein Stoppzeichen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt: Das so genannte Luftsicherheitsgesetz ist grundgesetzwidrig. Dazu erklären Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Das Bundesverfassungsgericht hat damit zugleich die Position der Linkspartei.PDS bestärkt: Das so genannte Luftsicherheitsgesetz ist eine Lizenz zum Töten. Das wiederum verstößt gegen Artikel I Grundgesetz, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem betont: Der Bundestag hat mit diesem Gesetz seine Kompetenz überschritten und versucht, das grundgesetzliche Trennungsgebot zwischen Bundeswehr und Polizei aufzuheben.

Wir appellieren daher dringend an die Koalitions-Parteien, nicht länger mit dem Grundgesetz zu spielen. Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen, auch nicht zur Fußball-Weltmeisterschaft.
 

Berlin, den 15. Februar 2006

 

 

15.2.2006
www.petra-pau.de

 

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