Das Bundesinnenministerium bestätigt in seiner Antwort, dass der Ausrichter der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 umfangreiche Sicherheitsprüfungen vorsieht.
Davon betroffen sollen alle Personen sein, die Zugang in den um die Stadien gefassten äußeren Sicherheitsring benötigen. Ausgenommen sind laut BMI-Antwort lediglich Ticket-Inhaber. Dies ist aber insofern nachrangig, weil über das Ticket-Vertriebssystem bereits persönliche Daten en masse erfasst werden.
Das Bundesinnenministerium verweist auf den § 4 Abs. 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Demnach müsste der betreffende Personenkreis (Journalisten, Putzkräfte, Catering, freiwillige Helfer, Sportler, Betreuer usw.) mit ihrer Akkreditierung einwilligen, dass sie und ihre Daten vom Verfassungsschutz überprüft werden. Anderenfalls würden sie nicht zugelassen.
Das ist eine allgemeine Nötigung und ein konkreter Eingriff in die Pressefreiheit.
Das Nachrichtenmagazin Focus schrieb übrigens nach eigenen Recherchen von insgesamt ca. 200.000 Betroffenen.
Berlin, den 2. Dezember 2005
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