Verfassungswidrige Überwachung wird fortgeschrieben

Per Gesetz soll das Zollkriminalamt für weitere zwei Jahre ermächtigt werden, die Post und die Telekommunikation präventiv zu überwachen. Dazu erklärt Petra Pau, stellv. Vorsitzende der Linksfraktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum „großen Lauschangriff“ die gängige Überwachungspraxis gerügt und ihr enge Grenzen gesetzt.

Damit war auch klar, dass die Ermächtigung des Zollkriminalamtes zur präventiven Überwachung von Post- und Telekommunikations-Geheimnisses verfassungswidrig ist.

Die Bundesregierung und der Bundestag hatten eine Frist bis zum 31. 12. 2005, um das entsprechende Gesetz zu ändern. Nun geschieht das Gegenteil.

Im Eilverfahren soll das alte, verfassungswidrige Gesetz verlängert werden. Das ist ein Affront gegen das Grundgesetz und verbriefte Bürgerrechte.
 

Berlin, den 24. November 2005

 

 

24.11.2005
www.petra-pau.de

 

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