Auch für den BND gilt das Grundgesetz und damit die Wahrung der Pressefreiheit. Es geht also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um grobe Verstöße des BND gegen Grund- und Bürgerrechte. Diese müssen aufgeklärt werden.
Es ist das gutes Recht des Kanzleramtes, dazu einen Bericht des BND zu fordern. Aber das Kanzleramt ist kein Hort der Aufklärung. Der Fall gehört in den Bundestag, vorerst in den Innenausschuss, notfalls auch vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Berlin, den 17. November 2005
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