Gesellschaftlicher Ratschlag statt Paragrafen-Hektik
Die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition wollen das Versammlungs- und Strafrecht verschärfen, um rechtsextreme Aufmärsche unterbinden zu können. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:
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1. |
Bürgerrechtler, Politikwissenschaftler und Rechtskundige warnen dringend vor Änderungen im Versammlungs- und Strafrecht, allemal vor Schnellschlüssen. Die Gefahr, dass sie vom Verfassungsgericht kassiert werden, ist riesengroß.
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Brokdorf-Urteil das Demonstrationsrecht als unentbehrlich und grundlegend für die Demokratie außerordentlich hoch angesiedelt. Linke haben das immer begrüßt.
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3. |
Demonstrationen, die vom Inhalt und vom Ort her auf die Verherrlichung oder Verharmlosung des NS-Regimes oder auf die Verhöhnung seiner Opfer zielen oder zum Hass gegen andere aufstacheln, können bereits mit dem geltenden Recht untersagt werden.
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4. |
Vor allem lenkt die ausgelöste Paragrafen-Hektik von der eigentlichen Herausforderung ab, nämlich der grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den Ursachen von Rechtsextremismus, Rassismus und Neo-Faschismus.
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5. |
Deshalb plädiere ich für einen gesellschaftlichen Ratschlag gegen Rechts. Eine solche Initiative - aus dem Bundestag heraus, in die Gesellschaft hinein - wäre sinnvoller und weitsichtiger, als der fragwürdige Versuch, dem Rechtsextremismus mit einer Lex NPD beikommen zu wollen.
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Berlin, den 16. Februar 2005
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