Gesellschaftlicher Ratschlag statt Paragrafen-Hektik

Die Bundesregierung und die rot-grüne Koalition wollen das Versammlungs- und Strafrecht verschärfen, um rechtsextreme Aufmärsche unterbinden zu können. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:

1. 

Bürgerrechtler, Politikwissenschaftler und Rechtskundige warnen dringend vor Änderungen im Versammlungs- und Strafrecht, allemal vor Schnellschlüssen. Die Gefahr, dass sie vom Verfassungsgericht kassiert werden, ist riesengroß.

2. 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem „Brokdorf-Urteil“ das Demonstrationsrecht als „unentbehrlich und grundlegend“ für die Demokratie außerordentlich hoch angesiedelt. Linke haben das immer begrüßt.

3. 

Demonstrationen, die vom Inhalt und vom Ort her auf die Verherrlichung oder Verharmlosung des NS-Regimes oder auf die Verhöhnung seiner Opfer zielen oder zum Hass gegen andere aufstacheln, können bereits mit dem geltenden Recht untersagt werden.

4. 

Vor allem lenkt die ausgelöste Paragrafen-Hektik von der eigentlichen Herausforderung ab, nämlich der grundlegenden politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den Ursachen von Rechtsextremismus, Rassismus und Neo-Faschismus.

5. 

Deshalb plädiere ich für einen „gesellschaftlichen Ratschlag gegen Rechts“. Eine solche Initiative - aus dem Bundestag heraus, in die Gesellschaft hinein - wäre sinnvoller und weitsichtiger, als der fragwürdige Versuch, dem Rechtsextremismus mit einer Lex NPD beikommen zu wollen.
 

Berlin, den 16. Februar 2005

 

 

16.2.2005
www.petra-pau.de

 

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